Osteopathie
Seit dem Jahr 2012 übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten von osteopathischen Behandlungen ganz oder in Teilen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob eine ärztliche Bescheinigung oder Überweisung vorliegen muss oder auch der Nachweis meiner anerkannten beruflichen Qualifikation.
Der Patient ist in jedem Falle zur Zahlung der vereinbarten Kosten für die Therapie verpflichtet, unabhängig davon, ob bzw. in welcher Höhe eine Erstattung durch die Krankenkasse oder Beihilfe erfolgt.
Die umfangreiche Anamnese und Befunderhebung kann bei dem ersten Termin etwas länger dauern. Die Dauer der Therapie richtet sich nach der Notwendigkeit.
Nehmen Sie sich bitte 1-2 Stunden Zeit
Privatverordnung für Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Massage
Die Kosten für die Behandlung im Rahmen der Physiotherapie werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel zum Teil durch die private Krankenversicherung übernommen. Informieren sie sich bitte vorab bei ihrer Versicherungsstelle.
Der Patient ist in jedem Falle zur Zahlung der vereinbarten Kosten für die Therapie verpflichtet, unabhängig davon, ob bzw. in welcher Höhe eine Erstattung durch die Krankenkasse oder Beihilfe erfolgt.
Dauer der Therapie: 30 Minuten = 35 €. .
Heilpraktikerleistung
Die Dauer der einzelnen Behandlungen ergibt sich aus der gewählten Therapieform. Die Kosten für die Behandlung richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Nicht alle Therapien sind im Gebührenverzeichnis gelistet.
Folgende Informationen stehen zum Downloaden bereit (bitte klicken):